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Viele Kfz-Versicherer gewähren beim Abschluss der Kfz-Versicherung für den Zweitwagen auf den selben Versicherungsnehmer eine Sondereinstufung an. Diese Sondereinstufung ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich und von verschiedenen Kriterien abhängig. Einige Kfz-Versicherer bieten die Möglichkeit, dass der Zweitwagen zu den selben Konditionen versichert wird, wie der Erstwagen. Mögliche Kriterien sind: | |||
* der Zweitwagen wird vom selben Versicherungsnehmer versichert, wie der Erstwagen | |||
* der Zweitwagen wird auf den Ehepartner bzw. Lebenspartner versichert | |||
* die Fahrzeugnutzer erfüllen das Mindestalter von z.B.: 25 Jahren | |||
* das Erstfahrzeug ist beim selben Versicherungsunternehmen versichert | |||
* weitere Versicherungsverträge müssen beim Versicherer vorhanden sein | |||
* die jährliche Fahrleistung ist beschränkt | |||
* das Erstfahrzeug ist mindestens in die SF-Klasse 2 eingestuft | |||
Die genauen Konditionen zur Kfz Versicherung für den Zweitwagen sollten mit dem Kfz-Versicherer geklärt werden. Denn der Schadenfreiheitsrabatt steigt auch beim Zweitwagen kontinuierlich an und mindert dadurch den Beitragsaufwand. | |||
Wird mit dem Zweitwagen oder Erstwagen ein Unfall verursacht, so bleibt der Schadenfreiheitsrabatt des anderen Fahrzeuges unberührt. Denn die beiden Kfz-Versicherungsverträge werden jeweils für sich selbst betrachtet. |