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Bis 1965 bestand die Verpflichtung einen Versicherungsnachweis für das jeweilige Ausland beim Grenzübertritt mitzuführen. Durch das „Grüne-Karte-Abkommen“, daher der Name „Grüne Karte“ wurde der Versicherungsnachweis vereinheitlicht für die Staaten, die an diesem Abkommen teilnehmen. | Bis 1965 bestand die Verpflichtung einen Versicherungsnachweis für das jeweilige Ausland beim Grenzübertritt mitzuführen. Durch das „Grüne-Karte-Abkommen“, daher der Name „Grüne Karte“ wurde der Versicherungsnachweis vereinheitlicht für die Staaten, die an diesem Abkommen teilnehmen. | ||
Unterzeichnerstaaten sind:<br /> | Unterzeichnerstaaten sind:<br /> | ||
- Alle Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA)<br /> | - Alle Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA)<br /> | ||
- Andorra<br /> | - Andorra<br /> |