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Kfz Versicherung, Grüne Karte: Unterschied zwischen den Versionen

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Bis 1965 bestand die Verpflichtung einen Versicherungsnachweis für das jeweilige Ausland beim Grenzübertritt mitzuführen. Durch das „Grüne-Karte-Abkommen“, daher der Name „Grüne Karte“ wurde der Versicherungsnachweis vereinheitlicht für die Staaten, die an diesem Abkommen teilnehmen.  
Bis 1965 bestand die Verpflichtung einen Versicherungsnachweis für das jeweilige Ausland beim Grenzübertritt mitzuführen. Durch das „Grüne-Karte-Abkommen“, daher der Name „Grüne Karte“ wurde der Versicherungsnachweis vereinheitlicht für die Staaten, die an diesem Abkommen teilnehmen.  
Unterzeichnerstaaten sind:<br />
Unterzeichnerstaaten sind:<br />
- Alle Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA)<br />
- Alle Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA)<br />
- Andorra<br />
- Andorra<br />
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