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Die Teilkaskoversicherung ersetzt Haarwildschäden die durch einen Zusammenstoß mit dem Tier entstanden sind. | Die Teilkaskoversicherung ersetzt Haarwildschäden die durch einen '''Zusammenstoß mit dem Tier''' entstanden sind. | ||
Nach § 2 des Bundesjagdgesetzes sind die folgend genannten Tiere dem Haarwid zuzuordnen: | Nach § 2 des Bundesjagdgesetzes sind die folgend genannten Tiere dem Haarwid zuzuordnen: | ||