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Kündigung / Formvorschriften: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Kündigungsvoraussetzungen – Grund, Termin, Frist – ergeben sich aufgrund von gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen.
Die Kündigungsvoraussetzungen – Grund, Termin, Frist – ergeben sich aufgrund von gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen.


Die Kündigungsfristen sind mit der Vertragslaufzeit des Versicherungsvertrages eng verbunden. So sind Versicherungsverträge mit einer Laufzeit von 3 Jahren zum Ende des dritten Jahres bzw. jedes darauf folgenden Jahres mit einer Frist von einem Monat kündbar.  
Die Kündigungsfristen sind mit der Vertragslaufzeit des Versicherungsvertrages verbunden. So sind Versicherungsverträge mit einer Laufzeit von 3 Jahren zum Ende des dritten Jahres bzw. jedes darauf folgenden Jahres mit einer Frist von einem Monat kündbar.  


* '''Formvorschriften der Kündigung'''
* '''Formvorschriften der Kündigung'''
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'''Ausschließliche Kündigungsrechte des Versicherungsunternehmens'''
'''Ausschließliche Kündigungsrechte des Versicherungsunternehmens'''


Kündigungsrechte, die ausschließlich dem Versicherungsunternehmen zustehen sind:
Kündigungsrechte, die ausschließlich dem Versicherungsunternehmen zustehen sind:<br />
 
 
- bei sog. Obliegenheitsverletzungen kann der Versicherer innerhalb eines Monats ab Kenntnisnahme kündigen.<br />
- Bei sog. Gefahrerhöhungen kann der Versicherer innerhalb eines Monats ab Kenntnisnahme kündigen.<br />-
- Bei Zahlungsverzug der Versicherungsprämie, die nicht innerhalb der Nachfrist bezahlt wurde.<br />


* bei sog. Obliegenheitsverletzungen kann der Versicherer innerhalb eines Monats ab Kenntnisnahme kündigen.
* Bei sog. Gefahrerhöhungen kann der Versicherer innerhalb eines Monats ab Kenntnisnahme kündigen.
* Bei Zahlungsverzug der Versicherungsprämie, die nicht innerhalb der Nachfrist bezahlt wurde.


* '''Empfohlener Inhalt der Kündigungserklärung'''
* '''Empfohlener Inhalt der Kündigungserklärung'''


* Name und Adresse des Versicherungsnehmers
- Name und Adresse des Versicherungsnehmers<br />
* Name und Adresse der Versicherten
- Name und Adresse der Versicherungsnehmers<br />
* Welche Versicherung soll gekündigt werden, wenn unter einer Vertragsnummer mehrere Versicherungssparten aufgeführt sind - bei sog. Bündelversicherungen.
- Welche Versicherung soll gekündigt werden, wenn unter einer Vertragsnummer mehrere Versicherungssparten aufgeführt sind - bei sog. Bündelversicherungen.<br />
* Zeitpunkt der Kündigung – ist dieser nicht genau bekannt, sollte „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ gekündigt werden
- Zeitpunkt der Kündigung – ist dieser nicht genau bekannt, sollte „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ gekündigt werden<br />
* die Ergänzung „mit der Bitte um Kündigungsbestätigung“ sollte vermerkt sein
- die Ergänzung „mit der Bitte um Kündigungsbestätigung“ sollte enthalten sein<br />
 




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