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Kündigung / Formvorschriften: Unterschied zwischen den Versionen

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Kündigungsrechte, die ausschließlich dem Versicherungsunternehmen zustehen sind:<br />
Kündigungsrechte, die ausschließlich dem Versicherungsunternehmen zustehen sind:<br />
- bei sog. Obliegenheitsverletzungen kann der Versicherer innerhalb eines Monats ab Kenntnisnahme kündigen.<br />
- bei sog. Obliegenheitsverletzungen kann der Versicherer innerhalb eines Monats ab Kenntnisnahme kündigen.<br />
- Bei sog. Gefahrerhöhungen kann der Versicherer innerhalb eines Monats ab Kenntnisnahme kündigen.<br />
- Bei sog. Gefahrerhöhungen kann der Versicherer innerhalb eines Monats ab Kenntnisnahme kündigen.<br />
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