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Hausratversicherung, Stehlgutliste: Unterschied zwischen den Versionen

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Als Stehlgutliste in der Hausratversicherung wird ein Verzeichnis bezeichnet, in dem die abhandengekommenen versicherten Sachen bei einem Einbruch aufgelistet sind. Zu den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers gem. Abschnitt B § 8 Nr. 2 a VHB 2010 zählt die unverzügliche Einreichung einer Stehlgutliste beim Versicherungsunternehmen und der Polizei.
Als Stehlgutliste in der Hausratversicherung wird ein Verzeichnis bezeichnet, in dem die abhandengekommenen versicherten Sachen bei einem Einbruch aufgelistet sind. Zu den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers gem. Abschnitt B § 8 Nr. 2 a VHB 2010 zählt die unverzügliche Einreichung einer Stehlgutliste beim Versicherungsunternehmen und der Polizei.
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