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Bei Eintritt des Schadenfalls trägt normalerweise der Versicherungsnehmer die Beweislast, dass das Schadenereignis versichert ist. Anders verhält es sich bei der Allgefahrendeckung, Allriskpolice . Hier ist der Versicherer beweispflichtig, dass der Schaden nicht ersatzpflichtig ist. | Bei Eintritt des Schadenfalls trägt normalerweise der Versicherungsnehmer die Beweislast, dass das Schadenereignis versichert ist. Anders verhält es sich bei der Allgefahrendeckung, Allriskpolice . Hier ist der Versicherer beweispflichtig, dass der Schaden nicht ersatzpflichtig ist. | ||
⚠️ Diese Regelung der Allriskpolice ist für den Versicherungsnehmer besonders vorteilhaft. | |||
👁 Siehe auch: [[Allgefahrendeckung / Allriskpolice]]<br /> | 👁 Siehe auch: [[Allgefahrendeckung / Allriskpolice]]<br /> |