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Die Kaufpreisversicherung gleicht bei Totalschaden und Diebstahl die Differenz zum Wiederbeschaffungswert aus. | |||
Hinzu kommt ggf. noch der Inflationsausgleich der bis zu drei Prozent betragen kann. | |||
Wird das Kfz in einem Maße beschädigt, dass die Reparaturkosten höher ausfallen als der Wiederbeschaffungswert des Kfz, so ist sehr oft ein erheblicher finanzieller Verlust zu beklagen. | |||
Wurde das Kfz finanziert ändert sich nichts an der laufenden Ratenzahlung. Der Kredit muss weiter bedient werden. Die Kaufpreisversicherung gleicht die entstandene Differenz aus. | |||
Sollten Sie Ihr Fahrzeug nanziert haben, laufen gleich- zeitig die Raten für Ihren Kredit unverändert weiter.
Die ADAC KaufpreisVersicherung schließt diese Lücke. Sie erstattet Ihnen bis zu 15.000 Euro, um die Differenz zwischen Zeitwert und ursprünglichem Kaufpreis aus- zugleichen. Zusätzlich können Sie sich gegebenenfalls noch über einen In ationsausgleich von bis zu drei Prozent des Kaufpreises pro Jahr freuen. | |||