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Besondere Bedingungen und Risikbeschreibungen (BBR) gibt es für viele Versicherungssparten. Sie ergänzen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen wie AHB u. AVB, sie stellen kein eigenes Bedingungswerk dar. Für Versicherungsnehmer sind Versicherungsverträge mit drei Bedingungswerken sehr schwer verständlich, da diese Bedingungen in Zusammenhang stehen und somit einer sehr genauen Sichtung und Überprüfung bedürfen. | Besondere Bedingungen und Risikbeschreibungen (BBR) gibt es für viele Versicherungssparten. Sie ergänzen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen wie AHB u. AVB, sie stellen kein eigenes Bedingungswerk dar. Für Versicherungsnehmer sind Versicherungsverträge mit drei Bedingungswerken sehr schwer verständlich, da diese Bedingungen in Zusammenhang stehen und somit einer sehr genauen Sichtung und Überprüfung bedürfen. | ||
Im Gegensatz hierzu stehen Bedingungen mit " | Im Gegensatz hierzu stehen Bedingungen mit "durchgeschriebenem wording", die bei der Allrispolice Anwendung finden. | ||
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