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Versicherungsvertreter: Unterschied zwischen den Versionen

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Versicherungsvereter als Einfirmenvertreter und Mehrfirmenverteter
Versicherungsvereter als Einfirmenvertreter und Mehrfirmenverteter


*Eine Unterscheidung stellt sich durch die '''Zahl der vertretenden Versicherer''' dar.
- Eine Unterscheidung stellt sich durch die '''Zahl der vertretenden Versicherer''' dar.<br />


* Eine weitere Unterscheidung, ergibt sich ob der Beruf  im '''Haupt- oder Nebenberuf''' ausgeübt wird.
- Eine weitere Unterscheidung, ergibt sich ob der Beruf  im '''Haupt- oder Nebenberuf''' ausgeübt wird.
:Erfolgt die Ausübung im Nebenberuf wird der Vermittler häufig als  „Untervertreter“ , eines Hauptvertreters, bezeichnet.  
:Erfolgt die Ausübung im Nebenberuf wird der Vermittler häufig als  „Untervertreter“ , eines Hauptvertreters, bezeichnet. <br />


* Zu unterscheiden ist ob die Tätigkeit im '''Anstellungsverhältnis oder als Selbstständiger''' ausgeübt wird. Eine  
- Zu unterscheiden ist ob die Tätigkeit im '''Anstellungsverhältnis oder als Selbstständiger''' ausgeübt wird. Eine  
:selbstständige Ausübung ist nach § 34d der Gewerbeordnung erlaubnis- und registrierungspflichtig. Ausgenommen der Vertreter ist für nur einen Versicherer tätig, der die Haftung übernimmt.
:selbstständige Ausübung ist nach § 34d der Gewerbeordnung erlaubnis- und registrierungspflichtig. Ausgenommen der Vertreter ist für nur einen Versicherer tätig, der die Haftung übernimmt.<br />


* Entsprechend der jeweiligen Tätigkeitsart bestimmt sich die Haftung.<br />
- Entsprechend der jeweiligen Tätigkeitsart bestimmt sich die Haftung.<br />




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