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Hausratversicherung, Scheidung<br /> | Hausratversicherung, Scheidung<br /> | ||
Zieht der Versicherungsnehmer aus der gemeinsamen Wohnung aus, so gilt die künftige Wohnung als Versicherungsort wie auch die ehemalige Ehewohnung. Achtung: dies gilt nur bis zu einer Anpassung/Veränderung des Versicherungsvertrages - längstens jedoch nur drei Monate nach der nächsten, auf den Auszug folgenden Beitragsfälligkeit.<br /> | '''Zieht der Versicherungsnehmer aus der gemeinsamen Wohnung aus''', so gilt die künftige Wohnung als Versicherungsort wie auch die ehemalige Ehewohnung. Achtung: dies gilt nur bis zu einer Anpassung/Veränderung des Versicherungsvertrages - längstens jedoch nur drei Monate nach der nächsten, auf den Auszug folgenden Beitragsfälligkeit.<br /> | ||
Werden zwei neue Wohnungen von den Ex-Eheleuten bezogen, so geht der Versicherungsschutz auf beide neue Wohnungen über. Achtung: Nach Ablauf von 3 Monaten nach der nächsten, auf den Auszug der Eheleute folgenden Beitragsfälligkeit, erlischt der Versicherungsschutz für beide neuen Wohnungen. <br /> | '''Werden zwei neue Wohnungen von den Ex-Eheleuten bezogen,''' so geht der Versicherungsschutz auf beide neue Wohnungen über. Achtung: Nach Ablauf von 3 Monaten nach der nächsten, auf den Auszug der Eheleute folgenden Beitragsfälligkeit, erlischt der Versicherungsschutz für beide neuen Wohnungen. <br /> | ||
Verläßt der Ehepartner die gemeinsame Wohnung, der keine Hausratversicherung hat, muß dieser einen neuen Vertrag abschliessen. Es gibt hier keine Übergangsfrist.<br /> | '''Verläßt der Ehepartner die gemeinsame Wohnung''', der keine Hausratversicherung hat, muß dieser einen neuen Vertrag abschliessen. Es gibt hier keine Übergangsfrist.<br /> | ||
Schlagwort: Hausratversicherung, Scheidung | Schlagwort: Hausratversicherung, Scheidung |