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'''Geheimhaltungsklausel''' | '''Geheimhaltungsklausel''' | ||
Die Geheimhaltungsklausel beinhaltet die Verpflichtung der versicherten Person (persönliche D&O Police), das Bestehen dieser Police nicht bekanntzumachen. Auf Grund einer gesamtschuldnerische Haftung ist die versicherte Person die erste Adresse für den Anspruchssteller, hier ist die Deckung gegeben, um die Liqudität muss sich dann der Anspruchsteller dann | |||
Schlagwort: Ausschlüsse, vorsätzliche Pflichtverletzung, Straftaten<br /> | Schlagwort: Ausschlüsse, vorsätzliche Pflichtverletzung, Straftaten<br /> | ||
[[Category:D&O]][[Category:BIM]] | [[Category:D&O]][[Category:BIM]] |