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Die Versicherungssumme für Vorstandsmitglieder sollte mindestens das eineinhalbfache der festen jährlichen Vergütung betragen. | Die Versicherungssumme für Vorstandsmitglieder sollte mindestens das eineinhalbfache der festen jährlichen Vergütung betragen. | ||
Der Beitragsaufwand zur Selbstbehaltsversicherung richtet sich nach | Der Beitragsaufwand zur Selbstbehaltsversicherung richtet sich nach der Höhe der Versicherungssumme und dem Tätigkeitsbereich des Unternehmens. | ||