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Der Selbstbehalt ist für das Vorstandsmitglied absicherbar. Hierfür kann der Vorstand selbst eine Versicherung (persönliche Selbstbehaltsversicherung) abschliessen, deren Kosten er selbst zu tragen hat. | Der Selbstbehalt ist für das Vorstandsmitglied absicherbar. Hierfür kann der Vorstand selbst eine Versicherung (persönliche Selbstbehaltsversicherung) abschliessen, deren Kosten er selbst zu tragen hat. | ||
Höhe der Versicherungssumme für Vorstandsmitglieder (Selbstbehaltsversicherung) | Höhe der Versicherungssumme für Vorstandsmitglieder (Selbstbehaltsversicherung) sollte mindestens das eineinhalbfache der festen jährlichen Vergütung betragen. | ||
Der Beitragsaufwand zur Selbstbehaltsversicherung richtet sich nach der Höhe der Versicherungssumme und dem Tätigkeitsbereich des Unternehmens. | Der Beitragsaufwand zur Selbstbehaltsversicherung richtet sich nach der Höhe der Versicherungssumme und dem Tätigkeitsbereich des Unternehmens. |