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'''Bei sogenannten Eigenschäden sehen die Bedingungen der D&O Versicherung | '''Bei sogenannten Eigenschäden sehen die Bedingungen der D&O Versicherung häufig keine Leistung daus dem Versicherungsvertrag vor.''' Dies ist durch die Eigenschaden-Ausschlussklausel bestimmt. I.d.R. Versichert die Haftpflichtversicherung nur die Schädigung durch Dritte. <br /> | ||
Bestimmte Eigenschäden können aber können in den Schutz eingebunden werden.<br /> | Bestimmte Eigenschäden können aber können in den Schutz eingebunden werden.<br /> |