45.224
Bearbeitungen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
|||
Zeile 5: | Zeile 5: | ||
Dies gilt nicht für Fremdmandate für:<br /> | Dies gilt nicht für Fremdmandate für:<br /> | ||
- Kredit- oder Finanzdienstleistungsunternehmen sowie Pensionskassen<br /> | |||
- Gesellschaften, deren Wertpapiere in den USA gehandelt werden.<br /> | |||
Der Versicherer gewährt jedoch den versicherten Personen vorläufige Deckung für alle Fremdmandate im Sinne des vorstehenden Absatzes während der Dauer von 60 Tagen ab dem Zeitpunkt der Übernahme des Fremdmandates. Für diese Erweiterung des Versicherungsschutzes besteht eine Entschädigungsgrenze. Die maximale Leistung des Versicherers ist jedoch auf die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme beschränkt. | Der Versicherer gewährt jedoch den versicherten Personen vorläufige Deckung für alle Fremdmandate im Sinne des vorstehenden Absatzes während der Dauer von 60 Tagen ab dem Zeitpunkt der Übernahme des Fremdmandates. Für diese Erweiterung des Versicherungsschutzes besteht eine Entschädigungsgrenze. Die maximale Leistung des Versicherers ist jedoch auf die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme beschränkt. | ||
Zeile 13: | Zeile 13: | ||
Schlagwort: <br /> | Schlagwort: <br /> | ||
< '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' > <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem D&O Versicherung| Alle Einträge zur '''D&O Versicherung''' anzeigen]] <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem D&O Versicherung | zur '''Hauptseite''']] | |||
<center>{{bimpimV02}} | |||
.-.-.-. | |||
[[Category:D&O]][[Category:BIM]] | [[Category:D&O]][[Category:BIM]] |