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D&O, Schadenbeispiele Aussen-/Innenhaftung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Die Außenhaftung beschreibt das Haftungsverhältnis von Organmitgliedern und leitenden Angestellten gegenüber Dritten''', z. B. Lieferanten, Kunden, Finanzbehörden, Sozialversicherungsträgern, Zollbehörden oder sonstigen Dritten.<br />
- Unmittelbare Haftung des Managers gegenüber Dritten (außerhalb des Unternehmens stehenden Personen)<br />
- Nicht-Zahlung von Steuern und Abgaben<br />
- Verletzungen von Kapitalerhaltungspflichten<br />
- Verstöße gegen Zollbestimmungen<br />
- Bei drohender Zahlungsunfähigkeit wird nicht rechtzeitig der Insolvenzantrag gestellt: Der Geschäftsführer haftet persönlich für alle Zahlungen, die nach  dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung geleistet werden<br />
- Herstellung von wettbewerbswidrigem Werbematerial (Verstoß gegen Wettbewerbs – oder Markenrechte)<br />
- Verschulden bei Vertragsschluss, culpa in contrahendo<br />
- Vertragliche Haftung, persönliche Schuldübernahme<br />
- Verletzung von Schutzgesetzen<br />
- Haftung im Zusammenhang mit Fördermitteln<br />
'''Die Innenhaftung beschreibt das Haftungsverhälnis gegenüber der eigenen Firma.'''<br />
- Finanzierungslücke: Durch die überdimensioniere Erneuerung eines Maschinenparks ensteht eine Finanzierungslücke, welche nur mit unverhältnismäßig hohen Zusatzkosten geschlossen werden kann. Für die finanziellen Mehraufwendungen wird das verantwortliche Vorstandsmitglied in Anspruch genommen.<br />
- Fehleinkauf: Der Geschäftsführer einer Internetfirma kauft Hard- und Software ein, welche überdimensioniert und überteuer ist. Die Gesellschafter verlangen Schadensersatz in Höhe des sinnlosen Teils der Anschaffungskosten.<br />
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'''Die Außenhaftung beschreibt das Haftungsverhältnis von Organmitgliedern und leitenden Angestellten gegenüber Dritten''', z. B. Lieferanten, Kunden, Finanzbehörden, Sozialversicherungsträgern, Zollbehörden oder sonstigen Dritten.<br />




* Unmittelbare Haftung des Managers gegenüber Dritten (außerhalb des Unternehmens stehenden Personen)
* Nicht-Zahlung von Steuern und Abgaben
* Verletzungen von Kapitalerhaltungspflichten
* Verstöße gegen Zollbestimmungen
* Bei drohender Zahlungsunfähigkeit wird nicht rechtzeitig der Insolvenzantrag gestellt: Der Geschäftsführer haftet persönlich für alle Zahlungen, die nach  dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung geleistet werden
* Herstellung von wettbewerbswidrigem Werbematerial (Verstoß gegen Wettbewerbs – oder Markenrechte)
* Verschulden bei Vertragsschluss, culpa in contrahendo
* Vertragliche Haftung, persönliche Schuldübernahme
* Verletzung von Schutzgesetzen
* Haftung im Zusammenhang mit Fördermitteln<br />




'''Die Innenhaftung beschreibt das Haftungsverhälnis gegenüber der eigenen Firma.'''<br />




* Finanzierungslücke: Durch die überdimensioniere Erneuerung eines Maschinenparks ensteht eine Finanzierungslücke, welche nur mit unverhältnismäßig hohen Zusatzkosten geschlossen werden kann. Für die finanziellen Mehraufwendungen wird das verantwortliche Vorstandsmitglied in Anspruch genommen.<br />


* Fehleinkauf: Der Geschäftsführer einer Internetfirma kauft Hard- und Software ein, welche überdimensioniert und überteuer ist. Die Gesellschafter verlangen Schadensersatz in Höhe des sinnlosen Teils der Anschaffungskosten.<br />






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