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* Das Krankentagegeld/Verdienstausfall wird nach dem tatsächlichen Bedarf versichert. Höchstgrenze GKV: 98,88 €,<br /> | * Das Krankentagegeld/Verdienstausfall wird nach dem tatsächlichen Bedarf versichert. Höchstgrenze GKV: 98,88 €,<br /> | ||
* Es erfolgt keine Krankentagegeldaussteuerung, die GKV Höchtsbezugsdauer beträgt 78 Wochen,<br /> | * Es erfolgt keine Krankentagegeldaussteuerung, die GKV Höchtsbezugsdauer beträgt 78 Wochen,<br /> | ||
* Günstigere Prämiengestaltung durch freie Wahl der Selbstbeteiligung, 200 € auch bis zu | * Günstigere Prämiengestaltung durch freie Wahl der Selbstbeteiligung, 200 € auch bis zu 5.000 €,<br /> | ||
* Beitrag ist einkommensunabhängig, keine automatisch steigende Beitragsbemessungsgrenze und keine Zusatzbeiträge,<br /> | * Beitrag ist einkommensunabhängig, keine automatisch steigende Beitragsbemessungsgrenze und keine Zusatzbeiträge,<br /> | ||
* Der privat Versicherte muss, im Gegensatz zum gesetzlich freiwillig Versicherten, keine Einkommensnachweise erbringen. | * Der privat Versicherte muss, im Gegensatz zum gesetzlich freiwillig Versicherten, keine Einkommensnachweise erbringen. |