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'''Vandalismusschäden sind in der Hausratversicherung mitversichert'''. <br /> | '''Vandalismusschäden sind in der Hausratversicherung mitversichert'''. <br /> | ||
Voraussetzung: die Schäden wurden während oder nach einem Einbruch angerichtet. | Voraussetzung: die Schäden wurden während oder nach einem Einbruch angerichtet. | ||
Eine eingeworfene Scheibe fällt demnach nicht unter den Versicherungsschutz. | Eine eingeworfene Scheibe fällt demnach nicht unter den Versicherungsschutz.<br /> | ||
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👁 Siehe auch: [[Vandalismusschaden]] <br /> | |||
Schlagwort: Vandalismus<br /> | |||