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In der Pferdehaftpflichtversicherung wird unterschieden in die Pferdehaltehaftpflichtversicherung und der Pferdehüterhaftpflichtversicherung. | |||
'''Pferdehalterhalterhaftpflichtversicherung''' | |||
In der Pferdehalterhaftpflichtversicherung sind Schäden an Dritten abgedeckt, die durch ein pferdetypisches Verhalten entstanden sind – verschuldensunabhängig. Im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Versicherungsschutz der Pferdehalterhaftpflichtversicherung beinhaltet. | |||
'''Pferdehüterhaftpflichtversicherung''' | |||
Der Pferdehüter hütet bzw. handelt im Auftrag des Pferdehalters. Die Pferdehüterhaftpflichtversicherung ist bei der Haltung von fremden Pferden im eigenen Stall notwendig. |