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Die private Gebäudeversicherung kann abgeschlossen werden für reine Wohngebäude und Gebäude mit gemischter Nutzung, wobei das Gebäude überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden muss. Bei der gemischten bzw. teilgewerblichen Nutzung wird im Regelfall ein Beitragszuschlag erhoben. | |||
Die Nutzungsweise ist in der Gebäudeversicherung ein weiterer Faktor zur Risikobeurteilung für den Gebäudeversicherer. Hierbei wird unterschieden, ob das Gebäude ständig bewohnt ist oder nicht ständig bewohnt ist oder ob das Gebäude nicht genutzt wird. Bei Gebäuden, die nicht genutzt werden, liegt eine besonders hohe Gefährdung vor, die nur eingeschränkt bzw. zu Sonderbedingungen versichert werden können. Eine Sonderstellung nimmt hierbei ein Ferienhaus ein. | |||
'''Versicherte Risiken und Gefahren in der Gebäudeversicherung''' | |||
'''Feuer''' | |||
Brand, Blitzschlag, Explosion, Absturz von Luftfahrzeugen sowie Folgeschäden durch Rauch, Ruß und Löschen. Sowie Brandschäden, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden. | |||
'''Leitungswasser''' | |||
Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser, auch aus den mit dem Rohrsystem verbundenen Einrichtungen, wie z.B. Waschmaschine, Spülmaschine, oder Schläuchen der Wasserversorgung. Schäden durch Überlaufen oder Wasserdampf, Bruchschäden und Frostschäden an Rohrleitungen innerhalb des versicherten Gebäudes, Schäden an den Zuleitungsrohren ausserhalb des versicherten Gebäudes jedoch innerhalb des Versicherungsgrundstücks, Frostschäden an Badeinrichtungen, Waschbecken, WC-Spülungen, Wasserhahn und Wassermessern, Heizkessel, Heizkörper, Boilern und Durchlauferhitzer | |||
'''Sturm und Hagel''' | |||
Sturmschäden am versicherten Gebäude – ab Windstärke 8. Gebäudebeschädigungen bei Sturm durch umknickende Bäume oder andere Gegenstände. Schäden durch Hagel – auch ohne mitwirkenden Sturm -. Schäden durch eindringende Niederschläge, wenn der Sturm oder Hagel die Dacheindeckung oder Fenster beschädigt oder zerstört hat. | |||
'''Risiken und Gefahren, die als Deckungserweiterungen versicherbar sind''' | |||
* Wasserzuleitungs-, Ableitungs- und Heizungsrohre auch ausserhalb des versicherten Gebäudes | |||
* Überspannungsschäden aufgrund von Blitzschlag, der in der Nähe – also nicht unmittelbar- eingeschlagen hat | |||
* Mietausfalldeckung für vermietete Wohnräume | |||
* Erhöhung der Entschädigungsgrenzen für Abbruch-, Aufräum-, Bewegungs- und Schutzkosten | |||
'''Erweiterte Elementarschadenversicherung''' | |||
Die erweiterte Elementarschadenversicherung beinhaltet die Risiken/Gefahren: | |||
* Überschwemmung | |||
* Hochwasser | |||
* Erdrutsch | |||
* Geröll-, Schlammlawinen (Muren) | |||
* Rückstauschäden nach Unwetter oder nach Starkregen/Platzregen | |||
* Schnee- und Eisdruck, Schneelawinen | |||
* Erdbeben, Erdsenkung/Erdfall | |||
* Vulkanausbruch | |||
'''Ausschlüsse in der Gebäudeversicherung''' | |||
Generell vom Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung sind ausgeschlossen – Schäden verursacht durch | |||
* Kernenergie | |||
* innere Unruhen | |||
* Erdbeben | |||
* Kriegsereignisse | |||
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