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* '''Vorvertragliche Anzeigepflicht'''<br /> | * '''Vorvertragliche Anzeigepflicht'''<br /> | ||
Es sind wahrheitsgemäße Angaben zur versichernden Person zu machen | Es sind wahrheitsgemäße Angaben zur versichernden Person zu machen.<br /> | ||
- Berufs- und Tätigkeitsmerkmale ("Gefahrengruppen");
<br /> | - Berufs- und Tätigkeitsmerkmale ("Gefahrengruppen");
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- Gesundheitszustand und Vorschäden;
<br /> | - Gesundheitszustand und Vorschäden;
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- bereits bestehender Versicherungschutz.<br /> | - bereits bestehender Versicherungschutz.<br /> | ||
* '''Anzeigepflicht während der Vertraglaufzeit'''<br /> | * '''Anzeigepflicht während der Vertraglaufzeit'''<br /> | ||
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- es sind Auskünfte über zusätzlich angeforderte sachdienliche Hinweise zu geben
<br /> | - es sind Auskünfte über zusätzlich angeforderte sachdienliche Hinweise zu geben
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- Das Einverständnis zur Arztprüfung durch die Versicherungsgesellschaft hat zu erfolgen
<br /> | - Das Einverständnis zur Arztprüfung durch die Versicherungsgesellschaft hat zu erfolgen
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- die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht | - die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht muss gegeben
Werden<br /> | ||
- Der Tod einer versicherten Person muss innerhalb von 48 Stunden dem Versicherer angezeigt werden. | - Der Tod einer versicherten Person muss innerhalb von 48 Stunden dem Versicherer angezeigt werden. | ||
Ist in der Unfallpolice eine "Übergangsleistung" vereinbart, sind hier auch bestimmte Fristen zu beachten. | Ist in der Unfallpolice eine "Übergangsleistung" vereinbart, sind hier auch bestimmte Fristen zu beachten. |