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Unfallversicherung private, Obliegenheiten: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''Vorvertragliche Anzeigepflicht'''<br />
* '''Vorvertragliche Anzeigepflicht'''<br />


Es sind wahrheitsgemäße Angaben zur versichernden Person zu machen:<br />
Es sind wahrheitsgemäße Angaben zur versichernden Person zu machen.<br />
- Berufs- und Tätigkeitsmerkmale ("Gefahrengruppen");
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- Berufs- und Tätigkeitsmerkmale ("Gefahrengruppen");
<br />
- Gesundheitszustand und Vorschäden;
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- Gesundheitszustand und Vorschäden;
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- bereits bestehender Versicherungschutz.<br />
- bereits bestehender Versicherungschutz.<br />


* '''Anzeigepflicht während der Vertraglaufzeit'''<br />
* '''Anzeigepflicht während der Vertraglaufzeit'''<br />
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- es sind Auskünfte über zusätzlich angeforderte sachdienliche Hinweise zu geben
<br />
- es sind Auskünfte über zusätzlich angeforderte sachdienliche Hinweise zu geben
<br />
- Das Einverständnis zur Arztprüfung durch die Versicherungsgesellschaft hat zu erfolgen
<br />
- Das Einverständnis zur Arztprüfung durch die Versicherungsgesellschaft hat zu erfolgen
<br />
- die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht ist geben
<br />
- die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht muss gegeben
 Werden<br />
- Der Tod einer versicherten Person muss innerhalb von 48 Stunden dem Versicherer angezeigt werden.
- Der Tod einer versicherten Person muss innerhalb von 48 Stunden dem Versicherer angezeigt werden.


Ist in der Unfallpolice eine "Übergangsleistung" vereinbart, sind hier auch bestimmte Fristen zu beachten.
Ist in der Unfallpolice eine "Übergangsleistung" vereinbart, sind hier auch bestimmte Fristen zu beachten.