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Versicherungsschutz besteht wenn der Bauherr seiner | Versicherungsschutz besteht wenn der Bauherr seiner | ||
- Verkehrssicherungspflicht (Baustelle, Zufahrt, Materiallager),<br /> | |||
- Auswahlpflicht (er muß geeignete Architekten und Handwerker auswählen),<br /> | |||
- Überwachungspflicht (Unfallgefahr auf der Baustelle)<br /> | |||
nicht ausreichend nachkommt. | nicht ausreichend nachkommt. |