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Privathaftpflichtversicherung, Bauherr / Bauvorhaben: Unterschied zwischen den Versionen

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Versicherungsschutz besteht wenn der Bauherr seiner
Versicherungsschutz besteht wenn der Bauherr seiner


* Verkehrssicherungspflicht (Baustelle, Zufahrt, Materiallager),<br />
- Verkehrssicherungspflicht (Baustelle, Zufahrt, Materiallager),<br />
* Auswahlpflicht (er muß geeignete Architekten und Handwerker auswählen),<br />
- Auswahlpflicht (er muß geeignete Architekten und Handwerker auswählen),<br />
* Überwachungspflicht (Unfallgefahr auf der Baustelle)<br />
- Überwachungspflicht (Unfallgefahr auf der Baustelle)<br />


nicht ausreichend nachkommt.
nicht ausreichend nachkommt.