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- Die Auswahlpflicht
: Der Bauherr ist auch verantwortlich für die sorgfältige Auswahl der am Bau Beteiligten. <br /> | - Die Auswahlpflicht
: Der Bauherr ist auch verantwortlich für die sorgfältige Auswahl der am Bau Beteiligten. <br /> | ||
* '''Bauleistungsversicherung ''' | * '''Bauleistungsversicherung '''<br /> | ||
Die Bauleistungsversicherung deckt Schäden, die durch menschliches Versagen, durch ungewöhnliche, außergewöhnliche Witterungseinflüsse (z.B. Sturm), aber auch durch Vandalismus entstehen. | Die Bauleistungsversicherung deckt Schäden, die durch menschliches Versagen, durch ungewöhnliche, außergewöhnliche Witterungseinflüsse (z.B. Sturm), aber auch durch Vandalismus entstehen. |