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Ein vom Versicherer in Form von Bürgschaften gegebenes Versprechen, für bestimmte – gegenwärtige oder zukünftige – Verpflichtungen des Schuldners (Versicherungsnemers) im Fall seiner Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit einzustehen | Ein vom Versicherer in Form von Bürgschaften gegebenes Versprechen, für bestimmte – gegenwärtige oder zukünftige – Verpflichtungen des Schuldners (Versicherungsnemers) im Fall seiner Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit einzustehen. | ||
Die gängigsten Bürgschaftsversicherungen sind: | |||
- zur Bauhandwerkersicherung - BGB § 648a | - zur Bauhandwerkersicherung - BGB § 648a |