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Prozesskostenhilfe: Unterschied zwischen den Versionen

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- Auslagen von Zeugen<br />
- Auslagen von Zeugen<br />
- Auslagen von Sachverständigen<br />
- Auslagen von Sachverständigen<br />


Das Gericht kann bis zu 4 Jahre nach der rechtskräftigen Entscheidung prüfen, ob sich die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse geändert haben und die verauslagte Prozesskostenhilfe zurück verlangen.<br />
Das Gericht kann bis zu 4 Jahre nach der rechtskräftigen Entscheidung prüfen, ob sich die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse geändert haben und die verauslagte Prozesskostenhilfe zurück verlangen.<br />