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Die Beitragsfälligkeit ist der im Versicherungsvertrag vereinbarte Zeitpunkt, an dem der Erstbeitrag oder der Folgebeitrag zu zahlen ist. Eine Unterscheidung erfolgt zwischen Hauptfälligkeit (i. d. R. Ende des Versicherungsjahres) und der Zwischenfälligkeit (z. B. eine halbjährliche Zahlung). Eine Vertragskündigung ist immer nur zur Hauptfälligkeit, unter Einhaltung der Kündigungsfrist möglich. | Die Beitragsfälligkeit ist der im Versicherungsvertrag vereinbarte Zeitpunkt, an dem der Erstbeitrag oder der Folgebeitrag zu zahlen ist. Eine Unterscheidung erfolgt zwischen Hauptfälligkeit (i. d. R. Ende des Versicherungsjahres) und der Zwischenfälligkeit (z. B. eine halbjährliche Zahlung). Eine Vertragskündigung ist immer nur zur Hauptfälligkeit, unter Einhaltung der Kündigungsfrist möglich. |