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'''Fakten zur Kinderinvaliditätsversicherung''' | |||
Je nach Tarif der Kinderinvaliditätsversicherung können nachfolgende Leistungsgrenzen gelten. | Je nach Tarif der Kinderinvaliditätsversicherung können nachfolgende Leistungsgrenzen gelten. | ||
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Leistungsausprägung | |- | ||
! Fakten !! Leistungsausprägung | |||
Kinder und Jugendliche ab der vollendeten 6. Lebenswoche bis zum 24. Lebensjahr | |- | ||
Höhe der monatlichen Rente | | versicherbare Personen || Kinder und Jugendliche ab der vollendeten 6. Lebenswoche bis zum 24. Lebensjahr | ||
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Höhe der einmaligen Kapitalleistung | | Höhe der monatlichen Rente || mindestens 200 Euro bis maximal 1.500 Euro | ||
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| Höhe der einmaligen Kapitalleistung || einmalig 12 Monatsrenten | |||
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'''Tarifliche Besonderheiten in der Kinderinvaliditätsversicherung''' | |||
Je nach Versicherungsgesellschaften werden tarifliche Besonderheiten in der Kinderinvaliditätsversicherung geboten. Wie z.B. besteht eine Wechselgarantie in eine selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung, unter der Voraussetzung, wenn zwischen dem 15. und 25. Lebensjahr eine Gesundheitsprüfung erfolgreich stattgefunden hat. | Je nach Versicherungsgesellschaften werden tarifliche Besonderheiten in der Kinderinvaliditätsversicherung geboten. Wie z.B. besteht eine Wechselgarantie in eine selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung, unter der Voraussetzung, wenn zwischen dem 15. und 25. Lebensjahr eine Gesundheitsprüfung erfolgreich stattgefunden hat. | ||