4.104
Bearbeitungen
Zeile 32: | Zeile 32: | ||
'''Beitragsfrei:''' In der Gesetzliche Krankenversicherung kann gem. § 10 SGB V ein Ehepartner in der Versicherung des anderen beitragsfrei mitversichert werden. Hierzu sind jedoch bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen:<br /> | '''Beitragsfrei:''' In der Gesetzliche Krankenversicherung kann gem. § 10 SGB V ein Ehepartner in der Versicherung des anderen beitragsfrei mitversichert werden. Hierzu sind jedoch bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen:<br /> | ||
- der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt muss im Inland liegen,
<br /> | |||
- es darf kein eigenes versicherungspflichtiges Versicherungsverhältnis vorliegen (Ausnahme: eine Krankenversicherung als Student) und auch keine freiwillige Mitgliedschaft vorliegen,
<br /> | |||
- keine Versicherungsfreiheit als Beamter, wegen Einkünften oberhalb der Versicherungspflichtgrenze oder bestehender Befreiung von der Versicherungspflicht bestehen (hierbei bleibt eine geringfügige Beschäftigung ausser Acht),
<br /> | |||
- es darf keiner hauptberuflich selbständigen Erwerbstätigkeit nachgegangen werden und kein Gesamteinkommen über XXX 400 € mtl. erwirtschaftet wird (Ausnahme: Minijob XXX 450 €).
<br /><br /> | |||
Schlagwort: Krankenversicherung Hausfrau, Krankenversicherung für Hausfrauen, Private Krankenversicherung Hausfrau<br /> | Schlagwort: Krankenversicherung Hausfrau, Krankenversicherung für Hausfrauen, Private Krankenversicherung Hausfrau<br /> | ||