4.104
Bearbeitungen
Zeile 4: | Zeile 4: | ||
* '''Die Baufertigstellungsversicherung'''<br /> | * '''Die Baufertigstellungsversicherung'''<br /> | ||
ist für den Bauherren und auch für den Hausanbieter zu empfehlen. Diese Versicherung dient als Bürgschaft, wenn der Bauunternehmer die Insolvenz anmeldet. | ist für den Bauherren und auch für den Hausanbieter zu empfehlen. Diese Versicherung dient als Bürgschaft, wenn der Bauunternehmer die Insolvenz anmeldet. Es ist zwischen drei Arten zu unterscheiden:<br /> | ||
- Die Ausführungsbürgschaft dient der Sicherung wegen eines Konkurses oder einer Zahlungsunfähigkeit des Bauunternehmers. | - '''Die Ausführungsbürgschaft''' dient der Sicherung wegen eines Konkurses oder einer Zahlungsunfähigkeit des Bauunternehmers. | ||
- Die Gewährleistungsbürgschaft dient der Sicherung, nach der Fertigstellung des Gebäudes, von Gewährleistungsschäden. | - '''Die Gewährleistungsbürgschaft''' dient der Sicherung, nach der Fertigstellung des Gebäudes, von Gewährleistungsschäden. | ||
- Vertragserfüllungsbürgschaft Ist die Kombination zwischen Ausführungs- und Gewährleistungsbürgschaft auf die Dauer von zwei bis fünf Jahren. Die Dauer ist abhängig ob der Bau nach VOB oder BGB erfolgte. | - ''' Die Vertragserfüllungsbürgschaft''' Ist die Kombination zwischen Ausführungs- und Gewährleistungsbürgschaft auf die Dauer von zwei bis fünf Jahren. Die Dauer ist abhängig ob der Bau nach VOB oder BGB erfolgte. | ||
Die Beiträge zur Baufertigstellungsversicherung werden i.d.R. von dem ausführenden Bauunternehmen getragen. | Die Beiträge zur Baufertigstellungsversicherung werden i.d.R. von dem ausführenden Bauunternehmen getragen. |