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Die Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse erfolgt im Regelfall durch einen selbstverschuldeten Unfall. Der Versicherungsnehmer hat oftmals die Möglichkeit den Schaden selbst zu bezahlen, um die Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse zu vermeiden. Im Schadensfall wird zunächst die Schadenregulierung durch das Versicherungsunternehmen vorgenommen und der Versicherungsnehmer über die konkrete Schadenhöhe informiert. Im Regelfall kann sich der Versicherungsnehmer innerhalb von sechs Monaten nach der Schadenregulierung entscheiden, ob er die entstandenen Kosten an das Versicherungsunternehmen zurückerstattet. Somit bleibt die Schadenfreiheitsklasse erhalten und es erfolgt keine Rückstufung. | Die Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse erfolgt im Regelfall durch einen selbstverschuldeten Unfall. Der Versicherungsnehmer hat oftmals die Möglichkeit den Schaden selbst zu bezahlen, um die Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse zu vermeiden. Im Schadensfall wird zunächst die Schadenregulierung durch das Versicherungsunternehmen vorgenommen und der Versicherungsnehmer über die konkrete Schadenhöhe informiert. Im Regelfall kann sich der Versicherungsnehmer innerhalb von sechs Monaten nach der Schadenregulierung entscheiden, ob er die entstandenen Kosten an das Versicherungsunternehmen zurückerstattet. Somit bleibt die Schadenfreiheitsklasse erhalten und es erfolgt keine Rückstufung. | ||
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