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Wird ein Unternehmen aufgrund der gleichen Ursache / Umstände mehrmals vorübergehend behördlich geschlossen, so ist das Versicherungsunternehmen nur einmal zur Erbringung der Entschädigungsleistung verpflichtet. | Wird ein Unternehmen aufgrund der gleichen Ursache / Umstände mehrmals vorübergehend behördlich geschlossen, so ist das Versicherungsunternehmen nur einmal zur Erbringung der Entschädigungsleistung verpflichtet. | ||
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