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Pflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Vor allem bei der Sozialversicherung besteht die gesetzliche Zwangsmitgliedschaft, deren Versicherungsträger die Berufsgenossenschaften sind. Abgesichert sind z.B. Arbeitsunfälle oder Wegeunfälle zum Arbeitsplatz.
Vor allem bei der Sozialversicherung besteht die gesetzliche Zwangsmitgliedschaft, deren Versicherungsträger die Berufsgenossenschaften sind. Abgesichert sind z.B. Arbeitsunfälle oder Wegeunfälle zum Arbeitsplatz.


Oftmals besteht im Zusammenhang mit der Pflichtversicherung ein Kontrahierungszwang für die Versicherungsunternehmen. Dies bedeutet, dass die rechtliche Verpflichtung besteht, ein Rechtsverhältnis zu begründen und somit einen Versicherungsvertrag abzuschließen. Oftmals wird die Pflichtversicherung mit der Monopolversicherung gleichgesetzt.
Oftmals besteht im Zusammenhang mit der Pflichtversicherung ein Kontrahierungszwang für die Versicherungsunternehmen. Dies bedeutet, dass die rechtliche Verpflichtung besteht, ein Rechtsverhältnis zu begründen und somit einen Versicherungsvertrag abzuschließen. Oftmals wird die Pflichtversicherung mit der Monopolversicherung gleichgesetzt.<br />
 


'''Weitere Bereiche der Pflichtversicherung'''
'''Weitere Bereiche der Pflichtversicherung'''