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Die Änderungen im Geldwäschegesetz wurden den deutlich verschärften Vorgaben der EU-Richtlinie angepasst um die Geldwäsche sowie die Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen. Die Identifizierung der Kunden steht weiterhin im Vordergrund. So wurde der Schwellenwert für Transaktionen, bei denen Bargeld entgegen genommen wird oder Inzahlungnahmen von hochwertigen Gütern erfolgen, von 15.000 Euro auf 10.000 Euro gesenkt. | Die Änderungen im Geldwäschegesetz wurden den deutlich verschärften Vorgaben der EU-Richtlinie angepasst um die Geldwäsche sowie die Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen. Die Identifizierung der Kunden steht weiterhin im Vordergrund. So wurde der Schwellenwert für Transaktionen, bei denen Bargeld entgegen genommen wird oder Inzahlungnahmen von hochwertigen Gütern erfolgen, von 15.000 Euro auf 10.000 Euro gesenkt. |