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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Versicherungsämter e.V. wurde mit der Gründungsversammlung vom 08.02.2017 in München beschlossen. | Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Versicherungsämter e.V. wurde mit der Gründungsversammlung vom 08.02.2017 in München beschlossen. | ||
'''Zweck und Aufgaben des Vereins:''' | '''Zweck und Aufgaben des Vereins:''' | ||
Der Verein ist parteipolitisch, gewerkschaftlich und weltanschaulich neutral und unabhängig und verfolgt keine entsprechenden Ziele. | Der Verein ist parteipolitisch, gewerkschaftlich und weltanschaulich neutral und unabhängig und verfolgt keine entsprechenden Ziele. | ||
Die Versicherungsämter und Gemeindeauskunftsstellen sind nach § 15 Abs. 3 SGB I untereinander und mit den Leistungsträgern der Sozialversicherung zur Zusammenarbeit verpflichtet. | Die Versicherungsämter und Gemeindeauskunftsstellen sind nach § 15 Abs. 3 SGB I untereinander und mit den Leistungsträgern der Sozialversicherung zur Zusammenarbeit verpflichtet. | ||
* die Koordinierung gemeinsam zu bewältigender Aufgaben | * die Koordinierung gemeinsam zu bewältigender Aufgaben | ||
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* Verbände | * Verbände | ||
* Ministerien | * Ministerien | ||