4.104
Bearbeitungen
(Die Seite wurde neu angelegt: „XXX“) |
|||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) hat 42 ordentliche und sieben außerordentliche Mitglieder. Die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten und die Postbeamtenkrankenkasse sind verbundene Einrichtungen des PKV-Verbandes. Seine Mitgliedsunternehmen decken nahezu den kompletten privaten Krankenvoll- und Zusatzversicherungsmarkt in Deutschland ab. | |||
'''Der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. vertritt die allgemeinen Interessen der Privaten Krankenversicherung, der Privaten Pflegeversicherung sowie seiner Mitgliedsunternehmen.''' | |||
Der Verband bezieht Stellung zu sozial- und ordnungspolitischen Fragen. Er nimmt an parlamentarischen Anhörungen teil und bringt die PKV-Positionen in die nationale und europäische Gesetzgebung ein. | |||
Außerdem berät er seine Mitgliedsunternehmen in Grundsatzfragen der Tarifgestaltung, so etwa bei Einführung neuer Tarife wie dem Basistarif. | |||
Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Verband ist der Geschäftsbetrieb in Deutschland sowie die Zulassung des Unternehmens durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder eine Landesaufsichtsbehörde.<br /> | |||
Quelle: PKV Verband<br /> | |||
Schlagwort: PKV, Verband der privaten Krankenversicherung, PKV Verband | |||
< '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' > <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Krankenversicherung private| Alle Einträge zur '''Krankenversicherung private''' anzeigen]] <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü| zur '''Hauptseite''']] | |||
<center>{{bimpimV02}} | |||
.-.-.-. | |||
[[Category:Krankenversicherung private]][[Category:PIM]]<br /> |