4.104
Bearbeitungen
(Die Seite wurde neu angelegt: „XXX Schlagwort: < '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' > <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> Informationssystem Transportversicherun…“) |
|||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
XXX | XXX | ||
Gesetzliche Grundlage | |||
Ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen – einschließlich Anhänger – besteht eine Versicherungspflicht nach § 7a GüKG (Güterkraftverkehrsgesetz). | |||
Versicherungsumfang | |||
Die Frachtführerhaftungsversicherung übernimmt die Haftung des Straßenfrachtführers innerhalb Europas aufgrund | |||
nationalen Rechtsvorschriften der einzelnen europäischen Staaten | |||
marktüblichen oder gesetzlich zulässigen allgemeinen Geschäftsbedingungen | |||
Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) | |||
Haftungsgrenze Innerhalb Europa Innerhalb Deutschland | |||
Für Güterschäden Gesetzliche Haftung 8,33 SZR/kg Gesetzliche Haftung 8,33 SZR/kg; vertragliche Haftung bis zu 40 SZR/kg | |||
Für Lieferfristüberschreitungen Bis zur Höhe des Frachtentgelts Bis zum 3-fachen des Frachtengelts | |||
Sonstige Vermögensschäden Bis zum 3-fachen der Verlusthaftung | |||
SZR= Sonderziehungsrecht; Recheneinheit des internationalen Währungsfonds die täglich neu festgelegt wird, als Faustregel gilt 8,33 SZR = 10 Euro | |||
Mitversichert sind | |||
Aufräumungskosten und Entsorgungskosten | |||
Havarie-grosse-Beiträge | |||
Haftung für fremde Frachtführer, die vom Versicherungsnehmer mit der Durchführung des Transports beauftragt worden sind | |||
Versicherungsschutz | |||
Der Versicherungsschutz der Frachtführerhaftungsversicherung besteht grundsätzlich für Güter aller Art. Besondere Regelungen gelten jedoch für | |||
Dokumente | |||
Edelsteine | |||
Urkunden | |||
Papiergeld | |||
Juwelen | |||
Wertpapiere | |||
Kunstgegenstände | |||
diebstahlgefährdete Güter | |||
Erweiterungen des Versicherungsschutzes | |||
Der Versicherungsschutz der Frachtführerhaftungsversicherung kann je nach Bedarf erweitert werden, wie z.B. | |||
Erweiterung auf Staaten außerhalb von Europa | |||
Erweiterung auf die Haftung aus Individualvereinbarungen (soweit gesetzlich zulässig) | |||
Erweiterung auf die Haftung für Schäden an fremden Anhängern, Aufliegern, Trailern und Chassis | |||
Schlagwort: | |||
Schlagwort: | Schlagwort: |