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Rentenversicherung gesetzliche: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''Rechtsgrundlage'''<br />
* '''Rechtsgrundlage'''<br />


Die Deutsche Rentenversicherung ist Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und basiert auf dem Sechsen Sozialgesetzbuch (SGB VI). Abweichend hiervon ist für Selbständige des Bereiches Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau und deren Angehörige die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zuständig. Rechtsgrundlage hierfür ist das ALG (Alterssicherung der Landwirte) in Verbindung mit dem Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-NOG).
* '''Versicherungsträger'''<br />
- Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV-KBS) Verbundträger<br />
- Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Verbundträger<br />


Die Deutsche Rentenversicherung ist Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und basiert auf dem Sechsen Sozialgesetzbuch (SGB VI). Abweichend hiervon ist für Selbständige des Bereiches Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau und deren Angehörige die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zuständig. Rechtsgrundlage hierfür ist das ALG (Alterssicherung der Landwirte) in Verbindung mit dem Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-NOG).
Die Aufgaben der Sozialversicherungsträger sind im Sozialgesetzbuch geregelt.<br />