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Den „vorläufigen“ und den „endgültigen“ Beitragsbescheid. Dies betrifft ebenso auch die Pflegeversicherung. | Den „vorläufigen“ und den „endgültigen“ Beitragsbescheid. Dies betrifft ebenso auch die Pflegeversicherung. | ||
'''Von Vorteil ist''', wenn die Gewinnermittlung unter dem Betrag liegt der bei vorläufiger Festsetzung bestimmt wurde. Der versicherte erhält eine Rückerstattung. | '''Von Vorteil ist''', wenn die Gewinnermittlung unter dem Betrag liegt der bei vorläufiger Festsetzung bestimmt wurde. Der versicherte erhält eine Rückerstattung.<br /> | ||
'''Von Nachteil ist''', dass bei einer Gewinnsteigerung die Krankenkasse Nachforderungen stellt. |