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Versicherungsvermittlerverordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Versicherungsvermittlungsverordnung enthält Regelungen zu den Anforderungen an die Sachkunde des Versicherungsvermittler, deren Nachweis sowie anerkannte bestehende Qualifikationen (Abschnitt 1 und Anlage 1), zum neuen Vermittlerregister (Abschnitt 2), zu Berufshaftpflichtversicherung (Abschnitt 3), Informationspflichten (Abschnitt 4; einschließlich Versicherungsmakler und Versicherungsberater) sowie Zahlungssicherung und Provisionsannahmeverbot (Abschnitt 5) des Vermittlers. Abschließend werden die Sanktionen bei Verstößen gegen diese Regelungen und öffentliche Zuständigkeiten benannt.
Die Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) enthält Regelungen zu den Anforderungen an die Sachkunde des Versicherungsvermittler, deren Nachweis sowie anerkannte bestehende Qualifikationen (Abschnitt 1 und Anlage 1), zum neuen Vermittlerregister (Abschnitt 2), zu Berufshaftpflichtversicherung (Abschnitt 3), Informationspflichten (Abschnitt 4; einschließlich Versicherungsmakler und Versicherungsberater) sowie Zahlungssicherung und Provisionsannahmeverbot (Abschnitt 5) des Vermittlers. Abschließend werden die Sanktionen bei Verstößen gegen diese Regelungen und öffentliche Zuständigkeiten benannt.
Quelle: Wikipedia
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