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! Alleinstehende !! rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer !! !! nicht rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer (Beamte, Richter, Berufssoldaten) | ! Alleinstehende !! rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer !! !! nicht rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer (Beamte, Richter, Berufssoldaten) | ||
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| ohne Kinder || 31.124,00 Euro || 28.536,00 Euro | | ohne Kinder || 31.124,00 Euro || || 28.536,00 Euro | ||
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| mit Kinder || Elternteil, dem die Kinder zugeordnet werden, der andere Elternteil leistet Unterhalt || Elternteil, dem die Kinder nicht zugeordnet werden, der aber Unterhalt leistet | | mit Kinder || Elternteil, dem die Kinder zugeordnet werden, der andere Elternteil leistet Unterhalt || Elternteil, dem die Kinder nicht zugeordnet werden, der aber Unterhalt leistet || Elternteil, dem die Kinder zugeordnet werden, der andere Elternteil leistet Unterhalt || Elternteil, dem die Kinder nicht zugeordnet werden, der aber Unterhalt leistet | ||
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| Beispiel || Beispiel || Beispiel || Beispiel || Beispiel | | Beispiel || Beispiel || Beispiel || Beispiel || Beispiel |