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Abgeltungssteuer / Kapitalertragssteuer: Unterschied zwischen den Versionen

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Abgeltungssteuer bei Kapitallebensversicherungen
'''Abgeltungssteuer bei Kapitallebensversicherungen'''


Die Abgeltungssteuer in Höhe von 25  % wird fällig, wenn Kapitalerträge aus dem Versicherungsvertrag ausgezahlt werden, wenn
Die Abgeltungssteuer in Höhe von 25  % wird fällig, wenn Kapitalerträge aus dem Versicherungsvertrag ausgezahlt werden, wenn


zum Auszahlungszeitpunkt die Vertragslaufzeit keine 12 Jahre beträgt
* zum Auszahlungszeitpunkt die Vertragslaufzeit keine 12 Jahre beträgt
und
und
zum Auszahlungszeitpunkt das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet ist.
* zum Auszahlungszeitpunkt das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet ist.


Von der Abgeltungssteuer befreit sind einmalige Auszahlungen aus Kapitallebensversicherungen, wenn
Von der Abgeltungssteuer befreit sind einmalige Auszahlungen aus Kapitallebensversicherungen, wenn


die Vertragslaufzeit beträgt mindestens 12 Jahre
* die Vertragslaufzeit beträgt mindestens 12 Jahre
der Vertragsbeginn war vor dem 01.01.2005
* der Vertragsbeginn war vor dem 01.01.2005
die Todesfallleistung beträgt mind. 60 % der Versicherungssumme
* die Todesfallleistung beträgt mind. 60 % der Versicherungssumme
die Beitragszahlungsdauer beträgt mind. 5 Jahre
* die Beitragszahlungsdauer beträgt mind. 5 Jahre


Kapitallebensversicherungen, die nach dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, werden anderweitig steuerlich behandelt.  
 
'''Kapitallebensversicherungen, die nach dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, werden anderweitig steuerlich behandelt.'''


Die Hälfte der Kapitalerträge muss mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden, unter der Voraussetzung, dass
Die Hälfte der Kapitalerträge muss mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden, unter der Voraussetzung, dass


der Vertrag läuft mindestens 12 Jahre
* der Vertrag läuft mindestens 12 Jahre
die Auszahlung erfolgt nach dem 60. Lebensjahr
* die Auszahlung erfolgt nach dem 60. Lebensjahr




Abgeltungssteuer bei ausländischen Kapitalerträgen
'''Abgeltungssteuer bei ausländischen Kapitalerträgen'''


Kapitalerträge, die im Ausland erzielt werden, unterliegen der Abgeltungssteuer. Wird das Konto / Depot bei einem inländischen Kreditinstitut geführt, wird die Abgeltungssteuer direkt vom Kreditinstitut an das Finanzamt abgeführt.  
Kapitalerträge, die im Ausland erzielt werden, unterliegen der Abgeltungssteuer. Wird das Konto / Depot bei einem inländischen Kreditinstitut geführt, wird die Abgeltungssteuer direkt vom Kreditinstitut an das Finanzamt abgeführt.  


Wird das Konto / Depot bei einem ausländischen Kreditinstitut geführt, wird keine Abgeltungssteuer abgeführt. Jedoch ist der Kontoinhaber / Depotinhaber verpflichtet die ausländischen Kapitalerträge in der Anlage KAP der Steuererklärung anzugeben.  
Wird das Konto / Depot bei einem ausländischen Kreditinstitut geführt, wird keine Abgeltungssteuer abgeführt. Jedoch ist der Kontoinhaber / Depotinhaber verpflichtet die ausländischen Kapitalerträge in der Anlage KAP der Steuererklärung anzugeben.  




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