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Außergewöhnliche Belastung / zumutbare Belastung: Unterschied zwischen den Versionen

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Personen, die blind, hilflos oder schwerstpflegebedürftig sind, erhalten einen Pauschbetrag von 3.700,00 Euro jährlich.
Personen, die blind, hilflos oder schwerstpflegebedürftig sind, erhalten einen Pauschbetrag von 3.700,00 Euro jährlich.


Personen mit einem GdB von weniger als 50 % können den Pauschbetrag unter nachfolgenden Voraussetzungen beanspruchen:
 
'''Personen mit einem GdB von weniger als 50 % können den Pauschbetrag unter nachfolgenden Voraussetzungen beanspruchen:'''


* aufgrund der Behinderung muss ein gesetzlicher Rentenanspruch bestehen, wie z.B. Unfallrente, oder anderweitige laufende Bezüge
* aufgrund der Behinderung muss ein gesetzlicher Rentenanspruch bestehen, wie z.B. Unfallrente, oder anderweitige laufende Bezüge
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<center>{{BimpimV02}}  
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