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Vertragsarten: Unterschied zwischen den Versionen

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- '''Versicherungsvertrag'''   §§ 1 - 206 VVG<br />
- '''Versicherungsvertrag''' §§ 1 - 206 VVG<br />


Der Versicherungsvertrag ist ein Vertrag, den ein Versicherungsnehmer mit einem Versicherungsunternehmen (Versicherer) zur Absicherung eines Risikos des Versicherungsnehmers oder eines Dritten gegen Zahlung einer Versicherungsprämie abschließt. Im Vertrag wird vereinbart, welches Risiko genau abgesichert werden soll und dass der Versicherer bei Eintritt des Versicherungsfalles Zahlung leisten muss. Dabei treten beim gegenseitigen Vertrag der Versicherungsnehmer, der den Versicherungsschutz erhält und die Prämie leistet, und der Versicherer, der ihn gewährt, als Vertragsparteien auf. Demnach regelt der Versicherungsvertrag die Rechte und Pflichten zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer. Quelle: Wikipedia
Der Versicherungsvertrag ist ein Vertrag, den ein Versicherungsnehmer mit einem Versicherungsunternehmen (Versicherer) zur Absicherung eines Risikos des Versicherungsnehmers oder eines Dritten gegen Zahlung einer Versicherungsprämie abschließt. Im Vertrag wird vereinbart, welches Risiko genau abgesichert werden soll und dass der Versicherer bei Eintritt des Versicherungsfalles Zahlung leisten muss. Dabei treten beim gegenseitigen Vertrag der Versicherungsnehmer, der den Versicherungsschutz erhält und die Prämie leistet, und der Versicherer, der ihn gewährt, als Vertragsparteien auf. Demnach regelt der Versicherungsvertrag die Rechte und Pflichten zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer. Quelle: Wikipedia


- '''Kaufvertrag §§ 433 bis 479 BGB.'''<br />
- '''Kaufvertrag - §§ 433 bis 479 BGB.'''<br />


Verschaffung des Eigentums an einer Sache gegen Kaufpreis<br />
Verschaffung des Eigentums an einer Sache gegen Kaufpreis<br />




- '''Tauschvertrag § 480 BGB''' formfrei<br />
- '''Tauschvertrag - § 480 BGB''' formfrei<br />


gleiche Vorschriften wie beim Kaufvertrag<br />
gleiche Vorschriften wie beim Kaufvertrag<br />




- '''Darlehensvertrag § 488 BGB (Verbraucherdarlehen) § 491 BGB''')formfrei<br />
- '''Darlehensvertrag - § 488 BGB (Verbraucherdarlehen) § 491 BGB''')formfrei<br />




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