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Privathaftpflichtversicherung, Verschuldenshaftung u. Gefährdungshaftung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Verschuldenshaftung'''<br />
* '''Verschuldenshaftung'''<br />


Bei '''unerlaubter Handlung''' oder auch einer '''Vertragsverletzung''' seitens des Schädigers besteht auf Grund gesetzlicher Bestimmungen die Haftungsverpflichtung des Schädigers. Die Beweispflicht liegt beim Geschädigten.
Bei '''unerlaubter Handlung''' oder auch einer '''Vertragsverletzung''' seitens des Schädigers besteht auf Grund gesetzlicher Bestimmungen die Haftungsverpflichtung des Schädigers. Die Beweispflicht liegt beim Geschädigten.


'''Gefährdungshaftung''' <br />
* '''Gefährdungshaftung''' <br />


Regelt die Schadensersatzpflicht '''auch wenn kein Verschulden''' seitens des Versicherungsnehmers '''vorliegt'''. Die Ersatzpflicht beruht auf einer nicht zu vermeidenden Gefährdung der Umgebung. Die Gefährdungshaftung ist im Haftpflichtgesetz (HaftPflG) geregelt.
Regelt die Schadensersatzpflicht '''auch wenn kein Verschulden''' seitens des Versicherungsnehmers '''vorliegt'''. Die Ersatzpflicht beruht auf einer nicht zu vermeidenden Gefährdung der Umgebung. Die Gefährdungshaftung ist im Haftpflichtgesetz (HaftPflG) geregelt.
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