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Gefälligkeitshandlungen sind unentgeltliche Hilfeleistungen. Bei Eintritt eines Gefälligkeitsschaden besteht '''keine Schadenersatzpflicht des Helfers'''. | Gefälligkeitshandlungen sind unentgeltliche Hilfeleistungen. Bei Eintritt eines Gefälligkeitsschaden besteht '''keine Schadenersatzpflicht des Helfers'''. | ||
Für Gefälligkeitsschäden besteht i.d.R. Kein Versicherungsschutz. Das Risiko '''kann aber optional''', bis zu bestimmten Höchstsummen, '''mitversichert werden'''. | Für Gefälligkeitsschäden besteht i.d.R. Kein Versicherungsschutz. | ||
Das Risiko '''kann aber optional''', bis zu bestimmten Höchstsummen, '''als Deckungserweiterung mitversichert werden'''. | |||
Beispiele für Gefälligkeitshandlungen:<br /> | Beispiele für Gefälligkeitshandlungen:<br /> |