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Krankenversicherung gesetzliche, Beitrag im Alter: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''Alleinstehende Arbeitnehmer''' die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind haben bis zum Altersrentenbezug aus Ihrem Erwerbseinkommen {{#var:2.2}} € maximal aus der Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr {{#var:aktuelles_Jahr}} von {{#var:3.1}} € Beiträge zu zahlen. Hinzu kommt der kassenunterschiedliche Zusatzbeitrag von {{#var:3.91}} % bis zu {{#var:3.92}} %, den der Versicherte, ohne den Arbeitgeberzuschuss, alleine tragen muss.
* '''Alleinstehende Arbeitnehmer''' die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind haben bis zum Altersrentenbezug aus Ihrem Erwerbseinkommen XX % maximal aus der Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr XXX2017 von XXX € Beiträge zu zahlen. Hinzu kommt der kassenunterschiedliche Zusatzbeitrag von bis zu XXX %, XXX € den der Versicherte, ohne den Arbeitgeberzuschuss, alleine tragen muss.
  '''Der Gesamtaufwand für den alleinstehenden Arbeitnehmer beläuft sich somit monatlich bis auf  {{#var:3.81}}  €.'''<br />
  '''Der Gesamtaufwand für den alleinstehenden Arbeitnehmer beläuft sich somit monatlich bis auf  XXX €.'''<br />




* '''Alleinstehende, ehemalige Arbeitnehmer, im Altersrentenbezug''' zahlen aus ihrer Rente  
* '''Alleinstehende, ehemalige Arbeitnehmer, im Altersrentenbezug''' zahlen aus ihrer Rente  


  '''Der Gesamtaufwand für den alleinstehenden Rentner beläuft sich somit monatlich auf bis zu XXX €.'''
  '''Der Gesamtaufwand für den alleinstehenden Rentner beläuft sich somit monatlich auf bis zu {{#var:3.81}} €.'''


* '''Handelt es sich um ein Ehepaar im fortgesetzten Alter und beide sind im Anstellungsverhätnis tätig''' dann haben beide, dem Erwerbseinkommen entsprechend auch Beiträge zu entrichten. D.h. es werden für jeden monatlich bis zu € XXXX monatlich fällig. Gesamt macht dies XXX € aus, hieran beteiligt sich der Arbeitgeber zur Hälfte. Hinzu kommt für jeden der Ehepartner der kassenunterschiedliche Zusatzbeitrag von bis zu xxx %, XXX €.  
* '''Handelt es sich um ein Ehepaar im fortgesetzten Alter und beide sind im Anstellungsverhätnis tätig''' dann haben beide, dem Erwerbseinkommen entsprechend auch Beiträge zu entrichten. D.h. es werden für jeden monatlich bis zu {{#var:3.81}} € monatlich fällig. Gesamt macht dies {{#var:3.82}} € aus, hieran beteiligt sich der Arbeitgeber zur Hälfte. Hinzu kommt für jeden der Ehepartner der kassenunterschiedliche Zusatzbeitrag von bis zu {{#var:3.92}} %.  
Die Zusatzbeiträge in Höhe von jeweils XX € tragen die Versicherten selbst, eine Beteiligung des Arbeitgebers findet nicht statt.
Die Zusatzbeiträge in Höhe von jeweils 902,70 € tragen die Versicherten selbst, eine Beteiligung des Arbeitgebers findet nicht statt.
  '''Der Gesamtaufwand für dieses Ehepaar beläuft sich monatlich auf bis zu XXX €. '''<br />
  '''Der Gesamtaufwand für dieses Ehepaar beläuft sich monatlich auf bis zu {{#var:3.82}} €. '''<br />


Für Selbständige, alleinstehende, die sich für die freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse entschieden haben, werden XXX% ihres Einkommens, bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze als Beitrag fällig.
Für Selbständige, alleinstehende, die sich für die freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse entschieden haben, werden {{#var:3.1}} % ihres Einkommens, bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze als Beitrag fällig.
Selbständige haben aus Ihrem Einkommen und ... XXX
 
Für Rentner die in der gesetzlichen Krankenversicherung ...XXX




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* Bezieher einer gesetzlichen Renten
* Bezieher einer gesetzlichen Renten
* Erfüllung von Vorversicherungszeiten in der gKV
* Erfüllung von Vorversicherungszeiten in der GKV




'''Regelung zur Erfüllung von Vorversicherungszeiten in der gKV'''
'''Regelung zur Erfüllung von Vorversicherungszeiten in der GKV'''


Wer in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu 90 % gesetzliche versichert war, darf in der Krankenversicherung für Rentner versichert werden. Gesetzliche Regelung lt. § 5 Abs. 1.11 SGB V (9/10-Regelung). Der Zugangsweg zur gesetzlichen Krankenversicherung bleibt unberücksichtigt; pflichtversichert, freiwillig versichert oder familienversichert. Der Zeitraum der Erwerbstätigkeit beginnt mit der ersten Erwerbstätigkeit, inkl. Berufsausbildung und Selbständigkeit, und endet zum Zeitpunkt des Antrags auf gesetzliche Rente. Bei Erwerbslosigkeit gilt der 18. Geburtstag oder der Termin der Heirat.
Wer in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu 90 % gesetzliche versichert war, darf in der Krankenversicherung für Rentner versichert werden. Gesetzliche Regelung lt. § 5 Abs. 1.11 SGB V (9/10-Regelung). Der Zugangsweg zur gesetzlichen Krankenversicherung bleibt unberücksichtigt; pflichtversichert, freiwillig versichert oder familienversichert. Der Zeitraum der Erwerbstätigkeit beginnt mit der ersten Erwerbstätigkeit, inkl. Berufsausbildung und Selbständigkeit, und endet zum Zeitpunkt des Antrags auf gesetzliche Rente. Bei Erwerbslosigkeit gilt der 18. Geburtstag oder der Termin der Heirat.
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'''Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung für Rentner'''
'''Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung für Rentner'''


Der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung ist ein Beitragsbestandteil für gesetzliche krankenversicherte Rentner. Der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung von 2,55 % bzw. 2,8 % muss geleistet werden. Für beide Beitragsbestandteile erhält der Versicherte keinen Zuschuss von der gesetzlichen Rentenversicherung. Als Obergrenze zur Beitragsermittlung gilt die Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Krankenversicherung. Alle Einnahmen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Krankenversicherung werden zur Beitragsbemessung in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht berücksichtigt.
Der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung ist ein Beitragsbestandteil für gesetzliche krankenversicherte Rentner. Der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung von {{#var:4.1}} % bzw. {{#var:4.2}} % muss geleistet werden. Für beide Beitragsbestandteile erhält der Versicherte keinen Zuschuss von der gesetzlichen Rentenversicherung. Als Obergrenze zur Beitragsermittlung gilt die Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Krankenversicherung.  
 


'''Siehe auch:'''<br />
[[Krankenversicherung gesetzliche, Beitragsentwicklung bis 2021]]<br />


👁 Siehe auch: [[Krankenversicherung gesetzliche, Beitragsentwicklung]]<br />
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