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Meier (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „ Das Widerrufsrecht ist in Paragraf 335 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt. Es dient zum Schutz der Verbraucher und gibt ihnen die Möglichkeit, inne…“) |
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§ 335 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) regelt den Vertragswiderruf. Innerhalb von 14 Tagen kann der Verbraucher von bestimmten Verträgen zurückgetreten. | |||
Hierzu zählen die über Fernkommunikation (Telefon),Telefax, Brief und Internet)geschlossenen Rechtsgeschäfte, also per Telefon, Telefax, Brief oder Internet. Die Regelung gilt auch für Haustürgeschäfte. | |||
Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und erfolgt in schriftlicher Form. Zur Einhaltung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Kündigung. | Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und erfolgt in schriftlicher Form. Zur Einhaltung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Kündigung. |