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'''Freiwillige Versicherung in der GKV''' | * '''Freiwillige Versicherung in der GKV''' | ||
Sind die Versicherungsgrenzen der GKV überschritten, besteht die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Für die Beitragsberechnung wird ein fiktives Mindesteinkommen zugrunde gelegt. Wird dieses überschritten, so wird das tatsächliche Einkommen zur Beitragsberechnung herangezogen. Diese sog. Gesamte wirtschaftliche Leistung beinhaltet das Bruttoarbeitsentgelt, Einnahmen aus Kapitalvermögen, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, usw.. | Sind die Versicherungsgrenzen der GKV überschritten, besteht die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Für die Beitragsberechnung wird ein fiktives Mindesteinkommen zugrunde gelegt. Wird dieses überschritten, so wird das tatsächliche Einkommen zur Beitragsberechnung herangezogen. Diese sog. Gesamte wirtschaftliche Leistung beinhaltet das Bruttoarbeitsentgelt, Einnahmen aus Kapitalvermögen, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, usw.. |