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Die Pflegekostenversicherung stockt die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung um einen festgelegten Satz auf; sie bezieht sich auf die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. | |||
Das heißt auch, dass eine Änderung in der gesetzlichen Pflegeversicherung Einfluss hat auf das Preis-Leistungs-Verhältnis der Pflegezusatzversicherung, während indes das Tagegeld durch derartige Änderungen unberührt bleibt. | |||
'''Leistungen der Pflegekostenversicherung''' | |||
Im Idealfall übernimmt die Pflegekostenversicherung alle verbleibenden Kosten, allerdings ist bei einigen Versicherern die Summe bis zu einer jährlichen Höchstgrenze beschränkt. | |||
'''Leistungsinhalte''' | |||
Folgende Leistungen und Bedingungen sollten allerdings gegeben sein: | |||
* Einschluss sämtlicher Pflegestufen, es darf kein Unterschied der Leistungen bei einer Pflege durch Angehörige/Freunde oder professionelle Pflege vorgenommen werden | |||
* die Leistungen bei Pflegekostensteigerungen, ohne erneute Gesundheitsprüfung, müssen angepasst werden | |||
* die festgestellte Pflegestufe der gesetzlichen Pflichtversicherung muss übernommen werden | |||
* ein lebenslanger Versicherungsschutz muss garantiert werden | |||
* Beitragsfreistellung im Versicherungsfall | |||
* sofortige Leistung bei Pflege durch Unfall | |||
* Übernahme von Kosten für technische Hilfsmittel, wie z.B. Rollstuhl | |||
* Übernahme der Kosten für einen behindertengerechten Umbau der Wohnung/des Hauses | |||
'''Kostennachweis''' | |||
Bei der Pflegekostenversicherung ist der Nachweis aller Leistungen in Rechnungsform erforderlich. Diese sind für die Erstattung der Pflegekosten in der Pflegekostenversicherung erforderlich. | |||
'''Versicherte Kosten''' | |||
* Pflege im ambulanten Bereich durch professionelle Pflegedienste | |||
* Hilfsmittel | |||
* Transportkosten für Fahrten zu Ärzten, Krankenhäusern und Tagespflegeeinrichtungen | |||
'''Vertragliche Klauseln''' | |||
Einige Versicherungsgesellschaften sehen in ihren Vertragsklauseln sog. Ausschlüsse vor, die von anderen Versicherern als selbstverständliche Pflegeleistung beinhaltet sind. Wie z.B. | |||
* technische Hilfsmittel | |||
* Tages- und Nachtpflege | |||
* zusätzliche Betreuungsleistungen bei Demenz | |||
* Verhinderungspflege | |||
'''Modelle der Pflegekostenversicherung''' | |||
Die Pflegekostenversicherung hat sich die Aufteilung nach zwei unterschiedlichen Modellen etabliert: | |||
'''1. Modell''' | |||
Ausstockung der gesetzlichen Leistungen um 90 % bis 100 % | |||
'''2. Modell''' | |||
Anteilige bzw. komplette Übernahme der anfallenden Restkosten | |||
'''Gegenüberstellung der beiden Modelle''' | |||
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! Aufstockung prozentual !! Übernahme der Restkosten | |||
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| Vorteil: Als Basis dienen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Erhöhen sich die Leistungen der gesetzlichen, so erhöhen sich auf die Leistungen der privaten Pflegekostenversicherung || Nachteil: Oftmals läuft die gesetzliche Leistungserhöhung zeitlich nicht konform mit den tatsächlichen Kostensteigerungen. Dadurch können Lücken in der Pflegeversicherung entstehen. | |||
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| Vorteil: Bei Kostensteigerungen in Pflege trägt der Versicherer diese zu 90 % bis 100 %, je nach Tarifvariante. || | |||
Nachteil: Die Restkostenübernahme ist meist in der Höhe nach begrenzt. In der stationären Pflege und einer hohen Pflegestufe überschreiten die tätsächlichen Pflegekosten oft die Höchstgrenzen, die von den Versicherungsunternehmen übernommen werden. | |||
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Schlagwort: | |||
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